Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V.
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Fahrtkostenerstattung

Das Bezirksjugendwerk der AWO Hannover e.V. erstattet Fahrtkosten für alle engagierten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen. 

Für die Erstattung gilt:

  • Erstattet wird das günstigste Verkehrsmittel
    (in der Regel: Nahverkehr mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse).
  • Die Erstattung erfolgt auf Antrag und nach der entsprechenden Reise.
  • Taxiverkehr, Flugreisen und Autofahrten bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Geschäftsstelle.
  • Für Mitglieder des Vorstandes gibt es im Rahmen des Vorstandsmandates Ausnahmeregeln.

Der Antrag zur Fahrtkostenerstattung befindet sich hinter dem Button unten und sollte postalisch an die Geschäftsstelle eingereicht werden.